DFB beschliesst Änderungen zu Saisonende und Wechselfristen

Saison kann über 30. Juni hinaus verlängert werden +++ Keine Spielpause zwischen den Saisons mehr nötig +++ Fristen bei Spielerwechsel modifiziert+++ Saison kann abgebrochen oder annulliert werden

Der DFB hat aufgrund der Corona-Krise umfassende Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung vorgenommen. Dies teilte der Verband auf seiner Website mit. Die beschlossenen Änderungen sind ab sofort gültig. Unter anderem können die Regional- und Landesverbände einen vorzeitigen Saisonabbruch oder eine Annulierung beschließen. Auch in den Wechselbestimmungen kann es Änderungen geben.

Der DFB bereitet sich auf verschiedene Szenarien vor. Nachdem der Verband den kompletten Amateurfußball ausgesetzt hatte, folgten nun weitere Informationen, die für alle Amateurvereine weitreichende Konsequenzen haben können.

Die Saison kann über den 30. Juni hinaus verlängert werden. Gleichzeitig gibt der DFB den Regional- und Landesverbänden auch die Möglichkeit die Serie vorzeitig abzubrechen oder sogar zu annullieren. Das Spieljahr 2020/2021 kann zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, teilweise oder ganz entfallen. Und im Falle eines kompletten Saisonabbruchs sind Sonderregelungen bezüglich Auf- und Abstieg möglich.

DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch lässt auf der Verbandshomepage mitteilen: „Die Covid-19-Pandemie hat den Spielbetrieb auf weiterhin unbestimmte Zeit stillgelegt. Das Maßnahmenpaket gibt vor allem den für den Amateurspielbetrieb zuständigen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden nun statuarisch die Möglichkeit, so flexibel wie möglich auf diese Ausnahmesituation und neue Entwicklungen zu reagieren.“

Die Wechselfristen können, sofern die FIFA dieses zulässt, angepasst werden.

Spieler, die sechs Monate kein Pflichtspiel bestritten haben, durften bisher den Verein wechseln ohne Sperre zu befürchten. Zum Schutz der Vereine können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Corona-Krise kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden.

Die Änderungen im Wortlaut:

Saisonwertung (§ 4): Bisher galt der Grundsatz, dass in einer Saison jeder gegen jeden in Hin- und Rückrunde antritt – bei wechselseitigem Heimrecht. Meister ist die Mannschaft, die nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften mit den wenigsten Gewinnpunkten. Sollte jedoch ein Wettbewerb in der aktuellen Saison 2019/2020 aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können die Mitgliedsverbände abweichende Regelungen beschließen – unter anderem zur Regelung von Auf- und Abstieg oder beispielsweise einer möglichen Nichtwertung der Saison.

Beginn und Ende des Spieljahres (§ 7): In der Regel beginnt ein Spieljahr im Fußball am 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des folgenden Jahres. Jetzt sind Abweichungen möglich, sofern Spielansetzungen über den 30. Juni 2020 hinaus notwendig sein sollten, um das Spieljahr sportlich abschließen zu können. Auch der Beginn des Spieljahres 2021/2022 kann entsprechend angepasst werden. Für DFB-Bundesspiele ist hierfür dann ein Beschluss des DFB-Präsidiums notwendig.

Die Vorgabe, wonach jeder Regional- und Landesverband verpflichtet ist, innerhalb einer Saison eine – frei wählbare – Spielpause von mindestens vier Wochen einzulegen, ist bis zum Ende der Saison 2020/2021 aufgehoben.

Wechselperioden für Amateure (§ 16): Die regulären Wechselperioden sind grundsätzlich vom 1. Juli bis 31. August sowie vom 1. bis 31. Januar. Lässt die FIFA davon Ausnahmen zu, kann der DFB-Vorstand jetzt erforderliche Anpassungen für den deutschen Amateurfußball beschließen. In Bezug auf weitere feste Stichtage – beispielsweise der 30. Juni für die Abmeldung eines Spielers bzw. einer Spielerin vom alten Verein oder der 31. August für die Einreichung eines Antrags auf Spielerlaubnis – können ebenfalls abweichende Regelungen für die laufende und kommende Saison getroffen werden. Erfolgt eine einheitliche Festlegung durch den DFB-Vorstand, so ist diese verbindlich. Abweichungen in den einzelnen DFB-Landesverbänden sind in diesem Falle nur mit Genehmigung des DFB-Vorstands zulässig.

Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17): Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf. Zum Schutz der Klubs können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden.

Quelle: dfb.de